Im Falle des Falles
Frage: Bekomme ich jetzt noch meinen
Lohn? Und wenn ja, von wem?
Ihre Lohn- und Gehaltsansprüche sind
zunächst gesichert. Das Arbeitsamt zahlt Ihnen den Nettolohn,
den Sie zuletzt bezogen haben, als sogenanntes Insolvenzgeld
aus. Und zwar für maximal drei Monate vor der Entscheidung des
Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Verfahrens (Eintritt
der Insolvenz). Beachten Sie dabei den wichtigen Unterschied
zwischen Antrag auf Insolvenz und Eintritt der Insolvenz!
Wenn das Unternehmen, in dem Sie arbeiten,
unüberwindbare Zahlungsschwierigkeiten hat, dann stellt (in der
Regel) zunächst die Geschäftsleitung einen Antrag auf die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das ist jedoch nicht der
wichtige Termin für die Zahlung des Insolvenzgeldes. Denn nach
dem Antrag prüft das Gericht zunächst mit Hilfe eines
Gutachters oder eines vorläufigen Insolvenzverwalters, ob das
Verfahren eröffnet werden kann. Wenn dieser Entschluss gefällt
ist, wenn also dann – wie in den meisten Fällen – das
eigentliche Insolvenzverfahren beginnt, tritt die Insolvenz ein.
Für genau die drei Monate vor diesem Termin zahlt das
Arbeitsamt.
Frage: Bekomme ich mein
Insolvenzgeld automatisch?
Nein, Sie müssen bei dem für Sie
zuständigen Arbeitsamt einen entsprechenden Antrag stellen.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zahlt das Arbeitsamt auf
Grundlage einer Bescheinigung des Insolvenzverwalters das
Insolvenzgeld aus. Wird das Verfahren nicht eröffnet, erstellt
der alte Geschäftsführer dieses Bescheinigung. Wenn nicht,
helfen Sie sich über Ihre letzten Lohn- und
Gehaltsabrechnungen.
Frage: Was ist nach den drei
Monaten?
Im Normalfall werden in der Zeit zwischen
Antrag und Eröffnung des Insolvenzverfahrens die wichtigsten
Entscheidungen über die Zukunft des Unternehmens getroffen. In
dieser Zeit, in der Sie vom Insolvenzgeld leben können,
entscheidet sich meist auch, ob Ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt
oder nicht.
Frage: Kann ich jetzt von einem Tag
auf den anderen gekündigt werden?
Nein, auch nach der
Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gibt es Kündigungsfristen. Eine
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist
daher nicht von heute auf morgen möglich.
Frage: Sollte ich mir sofort einen
neuen Job suchen, wenn ein Antrag auf Insolvenz gestellt wird?
Natürlich sind viele Insolvenzverfahren mit
Kündigungen und dem Abbau von Arbeitsplätzen verbunden. Aber
das heißt nicht, dass Sie Ihren Job auf jeden Fall verlieren.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, das Unternehmen wieder
lebensfähig zu machen und möglichst viele Arbeitsplätze zu
erhalten. Wenn Sie sich als qualifizierte Kraft in dieser
kritischen Phase Ihrem Betrieb die Stange halten, kann das die
Zukunftsaussichten möglicherweise entscheidend beeinflussen.
Vielfach überstehen Unternehmen eine Insolvenz sogar ganz ohne
jede Kündigung und erleben in den Jahren danach eine ganz neue
Blüte.

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