Home Suchen Impressum
Hack und Hoefer

Wir über uns
Ansprechpartner
Standorte
Infos für Unternehmer
Infos für Arbeitnehmer
Aktuell - Presse
Kontakt
Links ins Netz

Gläubiger-Information

Infos für Arbeitnehmer

Im Falle des Falles

Frage: Bekomme ich jetzt noch meinen Lohn? Und wenn ja, von wem?

Ihre Lohn- und Gehaltsansprüche sind zunächst gesichert. Das Arbeitsamt zahlt Ihnen den Nettolohn, den Sie zuletzt bezogen haben, als sogenanntes Insolvenzgeld aus. Und zwar für maximal drei Monate vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Verfahrens (Eintritt der Insolvenz). Beachten Sie dabei den wichtigen Unterschied zwischen Antrag auf Insolvenz und Eintritt der Insolvenz!

Wenn das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, unüberwindbare Zahlungsschwierigkeiten hat, dann stellt (in der Regel) zunächst die Geschäftsleitung einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das ist jedoch nicht der wichtige Termin für die Zahlung des Insolvenzgeldes. Denn nach dem Antrag prüft das Gericht zunächst mit Hilfe eines Gutachters oder eines vorläufigen Insolvenzverwalters, ob das Verfahren eröffnet werden kann. Wenn dieser Entschluss gefällt ist, wenn also dann – wie in den meisten Fällen – das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt, tritt die Insolvenz ein. Für genau die drei Monate vor diesem Termin zahlt das Arbeitsamt.

Frage: Bekomme ich mein Insolvenzgeld automatisch?

Nein, Sie müssen bei dem für Sie zuständigen Arbeitsamt einen entsprechenden Antrag stellen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zahlt das Arbeitsamt auf Grundlage einer Bescheinigung des Insolvenzverwalters das Insolvenzgeld aus. Wird das Verfahren nicht eröffnet, erstellt der alte Geschäftsführer dieses Bescheinigung. Wenn nicht, helfen Sie sich über Ihre letzten Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

Frage: Was ist nach den drei Monaten?

Im Normalfall werden in der Zeit zwischen Antrag und Eröffnung des Insolvenzverfahrens die wichtigsten Entscheidungen über die Zukunft des Unternehmens getroffen. In dieser Zeit, in der Sie vom Insolvenzgeld leben können, entscheidet sich meist auch, ob Ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt oder nicht. 

Frage: Kann ich jetzt von einem Tag auf den anderen gekündigt werden?

Nein, auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt es Kündigungsfristen. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist daher nicht von heute auf morgen möglich.

Frage: Sollte ich mir sofort einen neuen Job suchen, wenn ein Antrag auf Insolvenz gestellt wird?

Natürlich sind viele Insolvenzverfahren mit Kündigungen und dem Abbau von Arbeitsplätzen verbunden. Aber das heißt nicht, dass Sie Ihren Job auf jeden Fall verlieren. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, das Unternehmen wieder lebensfähig zu machen und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Wenn Sie sich als qualifizierte Kraft in dieser kritischen Phase Ihrem Betrieb die Stange halten, kann das die Zukunftsaussichten möglicherweise entscheidend beeinflussen. Vielfach überstehen Unternehmen eine Insolvenz sogar ganz ohne jede Kündigung und erleben in den Jahren danach eine ganz neue Blüte.

Links ins Netz: Hier gibt es mehr Informationen

In einem Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit können Sie alles zum Thema Insolvenzgeld nachlesen. Das Merkblatt können Sie direkt aus dem Internet herunterladen:
www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/mb10_insg.pdf
oder informieren Sie sich online im Leistungs-Informations-Service des Arbeitsamtes Bereich Insolvenzgeld.
Dort können Sie sich über die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe des Insolvenzgeldes informieren. Außerdem können Sie Einblick in die gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch, 3. Buch (SGB III) nehmen.
www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/insg/index.html

 

Was ist überhaupt ein Insolvenzverfahren? Einen kurzen und verständlichen Überblick finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft:
www.bmwi.de
Klicken Sie dort auf den Menüpunkt Unternehmensführung -> Insolvenz

Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Die sichere Zukunft dieses Instruments unternehmerischer Verantwortung und Kultur ist eine sozialpolitische Aufgabe von zentraler Bedeutung.
www.psvag.de

 

Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmer
Wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, das von einer Insolvenz bedroht ist, dann haben Sie jetzt berechtigte Fragen: 
Bekomme ich meinen Lohn?
Was muss ich tun?
Wie geht es weiter?
Fast immer verläuft alles weniger schlimm, als anfangs befürchtet.
Hier finden Sie kurz und knapp die wichtigsten Antworten – und dazu Links zu Seiten mit weitergehenden Informationen.