Zahlungsunfähigkeit droht – was
tun?
Frage: Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
Der normale Ablauf eines Insolvenzverfahrens
sieht (stark vereinfacht) so aus:
 |
Das Unternehmen selbst oder ein
Gläubiger stellt beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag. |
 |
Das Amtsgericht prüft daraufhin, ob ein
Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Dazu bestellt das Gericht einen Gutachter oder einen
vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der prüft in den folgenden Monaten das Unternehmen
genau, um einen Bericht über die Situation und die
Zukunfts-Chancen des Unternehmens zu erstatten. |
 |
Anhand des Berichts entscheidet zunächst
das Insolvenzgericht ob ein Insolvenzverfahren eröffnet
wird. Später befindet die Gläubigerversammlung, ob das
Unternehmen weitergeführt werden kann oder liquidiert
werden muss. |
 |
Wenn
sich die Gläubiger für die Liquidierung des Unternehmens
entscheiden, bekommen die Gläubiger aus dem Verkauf der
Restwerte eine gleich hohe Quote ausgezahlt. |
 |
Befürworten die Gläubiger eine
Sanierung oder die Fortführung, dann legt das Unternehmen
bzw. der Insolvenzverwalter einen Sanierungs- oder
Insolvenzplan vor. |
Frage: Drohen Konsequenzen, wenn ich
trotz Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stelle?
Zögern und Warten bringt nichts, wenn ein
Unternehmen zahlungsunfähig geworden ist. Denn zum einen
können auch die Gläubiger einen Antrag auf Insolvenz stellen.
Zum anderen drohen den Verantwortlichen im Unternehmen
rechtliche Konsequenzen, wenn sie die tatsächliche Situation
des Unternehmens verschleiern.
Frage: Was sind die ersten Schritte?
Falls Ihr Unternehmen in schwere
Zahlungsschwierigkeiten gerät, informieren Sie sich möglichst
sofort über Ihre Rechte und Pflichten: Ziehen Sie einen
Insolvenzberater oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht
hinzu, der Sie berät und mit dem Sie entscheiden, ob der
Zeitpunkt für einen Insolvenzantrag gekommen ist.
Frage: Was passiert nach einer
Insolvenz mit mir persönlich?
Vielfach
bringt die Insolvenz eines Unternehmens auch hohe persönliche
Schulden für den Unternehmer mit sich. Sie haben allerdings die
Möglichkeit, sich über ein persönliches Insolvenzverfahren
von Ihren Restschulden zu befreien – und damit auch nach einer
Insolvenz wieder schuldenfrei zu leben.

Links ins Netz: Hier gibt
es mehr Informationen
 |
Einen umfassenden Überblick über das
Insolvenzverfahren und die einzelnen Antragsschritte beim
Antrag finden Sie bei der Industrie- und Handelskammer
Heilbronn unter dieser Adresse:
http://www.heilbronn.ihk.de/info/3223.asp
|
 |
Der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) hat eine umfassende
Informationsbroschüre für Unternehmer zusammengestellt.
Titel: „Neues Insolvenzrecht – Wege aus dem
modernen Schuldturm“ (Preis: 13,00 EUR). Die
Broschüre können Sie direkt auf den Seiten des DIHK
bestellen:
www.dihk.de
|
 |
Der Pensions-Sicherungs-Verein
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist eine
Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz
der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des
Arbeitgebers. Die sichere Zukunft dieses Instruments
unternehmerischer Verantwortung und Kultur ist eine
sozialpolitische Aufgabe von zentraler Bedeutung.
www.psvag.de
|
 |
In einem Merkblatt der Bundesanstalt für
Arbeit können Sie alles zum Thema Insolvenzgeld nachlesen.
Das Merkblatt können Sie direkt aus dem Internet
herunterladen:
www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/mb10_insg.pdf
oder informieren Sie sich online im
Leistungs-Informations-Service des Arbeitsamtes Bereich Insolvenzgeld.
Dort können Sie sich über die
Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe des Insolvenzgeldes
informieren. Außerdem können Sie Einblick in die
gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch, 3. Buch
(SGB III) nehmen.
www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/insg/index.html |
|
|