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Infos für Unternehmer
Zahlungsunfähigkeit droht – was tun?
Frage: Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Der normale Ablauf eines Insolvenzverfahrens sieht (stark vereinfacht) so aus:

Das Unternehmen selbst oder ein Gläubiger stellt beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag.

Das Amtsgericht prüft daraufhin, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.  Dazu bestellt das Gericht einen Gutachter oder einen vorläufigen Insolvenzverwalter.  Der prüft in den folgenden Monaten das Unternehmen genau, um einen Bericht über die Situation und die Zukunfts-Chancen des Unternehmens zu erstatten.

Anhand des Berichts entscheidet zunächst das Insolvenzgericht ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Später befindet die Gläubigerversammlung, ob das Unternehmen weitergeführt werden kann oder liquidiert werden muss.

 Wenn sich die Gläubiger für die Liquidierung des Unternehmens entscheiden, bekommen die Gläubiger aus dem Verkauf der Restwerte eine gleich hohe Quote ausgezahlt.

Befürworten die Gläubiger eine Sanierung oder die Fortführung, dann legt das Unternehmen bzw. der Insolvenzverwalter einen Sanierungs- oder Insolvenzplan vor.

Frage: Drohen Konsequenzen, wenn ich trotz Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stelle?

Zögern und Warten bringt nichts, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig geworden ist. Denn zum einen können auch die Gläubiger einen Antrag auf Insolvenz stellen. Zum anderen drohen den Verantwortlichen im Unternehmen rechtliche Konsequenzen, wenn sie die tatsächliche Situation des Unternehmens verschleiern.

Frage: Was sind die ersten Schritte?

Falls Ihr Unternehmen in schwere Zahlungsschwierigkeiten gerät, informieren Sie sich möglichst sofort über Ihre Rechte und Pflichten: Ziehen Sie einen Insolvenzberater oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht hinzu, der Sie berät und mit dem Sie entscheiden, ob der Zeitpunkt für einen Insolvenzantrag gekommen ist.

Frage: Was passiert nach einer Insolvenz mit mir persönlich?

Vielfach bringt die Insolvenz eines Unternehmens auch hohe persönliche Schulden für den Unternehmer mit sich. Sie haben allerdings die Möglichkeit, sich über ein persönliches Insolvenzverfahren von Ihren Restschulden zu befreien – und damit auch nach einer Insolvenz wieder schuldenfrei zu leben.

Links ins Netz: Hier gibt es mehr Informationen

Einen umfassenden Überblick über das Insolvenzverfahren und die einzelnen Antragsschritte beim Antrag finden Sie bei der Industrie- und Handelskammer Heilbronn unter dieser Adresse:
http://www.heilbronn.ihk.de/info/3223.asp

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat eine umfassende Informationsbroschüre für Unternehmer zusammengestellt. Titel: „Neues Insolvenzrecht  – Wege aus dem modernen Schuldturm“ (Preis: 13,00 EUR). Die Broschüre können Sie direkt auf den Seiten des DIHK
bestellen:
www.dihk.de

Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Die sichere Zukunft dieses Instruments unternehmerischer Verantwortung und Kultur ist eine sozialpolitische Aufgabe von zentraler Bedeutung.
www.psvag.de

In einem Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit können Sie alles zum Thema Insolvenzgeld nachlesen. Das Merkblatt können Sie direkt aus dem Internet herunterladen:
www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/mb10_insg.pdf
oder informieren Sie sich online im Leistungs-Informations-Service des Arbeitsamtes Bereich Insolvenzgeld.
Dort können Sie sich über die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe des Insolvenzgeldes informieren. Außerdem können Sie Einblick in die gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch, 3. Buch (SGB III) nehmen.
www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/insg/index.html

 

Die wichtigsten
Kurz-Informationen für Unternehmer
Schnelles und überlegtes Handeln ist wichtig, wenn Ihrem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht.
Hier finden Sie einige Antworten auf die ersten Fragen, die jeder Unternehmer in dieser Situation hat.